Allgemeine Geschäftsbedingungen von

AROS Escorts

Die Leistungen von AROS Escorts werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende allgemeine Bedingungen erkennen wir nicht an. AROS Escorts wird nachfolgend “Aros” oder “Agentur” genannt.

§ 1  Buchungsablauf und Vertragsverhältnis

(1) Die Zusendung einer Anfrage an AROS Escorts – schriftlich, per Online–Formular oder per Email – stellt lediglich eine Kontaktaufnahme oder Buchungsanfrage dar. Dieser Vorgang wird seitens AROS Escorts NICHT als verbindliche Buchung angesehen.

(2) AROS Escorts setzt sich im Anschluss an die Buchungsanfrage zunächst mit dem gewünschten Model und anschließend mit dem Kunden in Verbindung. Dem Kunden teilt AROS Escorts mit, ob und wann das Model zur Verfügung steht. Auch werden mit dem Kunden die Einzelheiten der Buchung oder notwendige Änderungen besprochen.

(3) Sobald sich die Parteien über die Dauer, Art und Weise der Dienstleistung einig geworden sind, erfolgt eine Bestätigung von Seiten AROS Escorts per SMS, Email oder Telefon.

(4) Für den Fall einer Buchung kommt ausschließlich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Model und dem Kunden zustande. AROS Escorts fungiert dabei lediglich als Vermittler / Werbeplattform für Selbständige Anbieter/innen von Begleitdienstleistungen.

(5) Aus Gründen der Diskretion findet der Kontakt und die Vertragsabwicklung außerhalb des vereinbarten Termins jedoch ausschließlich zwischen AROS Escorts und dem Kunden statt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine der Vertragsschließenden Parteien von dem Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt. AROS Escort wurde insofern zur Vornahme entsprechender Handlungen seitens der Models ermächtigt. Bei Anzahlungen per Kreditkarte, Internet – Zahlungsdiensten oder Überweisungen auf das Geschäftskonto von AROS Escort liegt auf Seiten von AROS Escort eine Geldempfangsvollmacht vor.

§ 2  Haftungsausschluss

AROS Escorts übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Kunden aufgrund des zwischen dem Kunden und dem Model entstandenen Vertragsverhältnisses durch Handlungen des Models entstehen.

§ 3  Preise

(1) Die Preise für die von dem Model angebotenen Leistungen sind unter dem Punkt Honorar auf der Setcard des jeweiligen Models zu finden.

(2) Gültig sind die bei der Buchung geltenden Honorarpreise.

(3) Darüber hinaus können sich Reisekosten ergeben, sofern das Model zu einem vom Kunden bestimmten Ort anreisen muss. Eine Auflistung dieser Preise finden Sie ebenfalls auf der Setcard des jeweiligen Models.

(4) Kosten für Flugtickets und Bahnkarten ergeben sind individuell nach Reiseziel, Saison und Buchungsfristen. Erhöhen sich nach Abschluss der Buchung die Kosten für Flug- oder Bahntickets so trägt diese Erhöhung der Kunde.

§ 4  Zahlungsmodalitäten

(1) Die Zahlung erfolgt, soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, in bar durch Übergabe eines unverschlossenen Briefumschlags durch den Kunden an das Model zu Beginn der Verabredung.

(2) Ab einer Buchungsdauer von 24 Stunden oder in dem Fall, in dem das Model eine längere Anreise zu dem vom Kunden gewünschten Ort benötigt (mit dem Auto, der Bahn oder mit dem Flugzeug), ist eine Anzahlung von 30% des Honorars erforderlich. Zahlbar per Kreditkarte oder per Überweisung auf das Geschäftskonto von AROS Escorts. Die Bankverbindung teilen wir Ihnen dann mit. Eine entsprechende Geldempfangsvollmacht liegt auf Seiten AROS Escorts vor.

(3) Bei Kreditkarten-Zahlungen erfolgt die Abbuchung von der Kreditkarte unter dem Namen “Media – Dienstleistungen”. Die Kreditkarte wird sofort nach Bestellabgabe belastet. Eine entsprechende Geldempfangsvollmacht liegt auf Seiten von AROS Escorts vor.

(4) Der Termin ist in Fällen von Absatz 2 nach Eingang der Anzahlung auf dem Geschäftskonto von AROS Escorts verbindlich.

(5) Bei Buchungen, z. B. von Flugtickets durch AROS Escorts, ist der Reisepreis vorab auf das Geschäftskonto von AROS Escorts zu überweisen, damit AROS Escorts die endgültige Buchung der Tickets vornehmen kann.

§ 5  Buchungsverlängerung

(1) Falls der Kunde während einer laufenden Begleitung eine Verlängerung wünscht, so spricht er diese Möglichkeit direkt mit dem betreffenden Model ab. Die Zustimmung zu der gewünschten Verlängerung liegt im eigenen Ermessen des Models, das sich entsprechend mit AROS Escorts in Verbindung setzen wird.

(2) Die Kosten für die Verlängerung sind in bar direkt an das Model zu zahlen.

§ 6  Umbuchung

(1) Auf Wunsch des Kunden und in dringenden Fällen der Verhinderung nimmt AROS Escorts, soweit durchführbar, eine Änderung der Buchung des Kunden vor. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchung besteht jedoch nicht.

(2) Eine Umbuchung kann nur erfolgen, wenn der Kunde AROS Escorts mindestens 24 Stunden vor dem Beginn seiner Verabredung hierüber schriftlich oder telefonisch informiert.

(3) Beträgt die Buchungsdauer 3 Tage oder mehr, so hat die Benachrichtigung mindestens 48 Stunden vor dem Beginn der Verabredung zu erfolgen.

(4) AROS Escorts nimmt die Buchung von Flug- und Bahntickets, soweit als möglich, mit einem Stornoschutz vor. Soweit die Stornierung bzw. Umbuchung trotzdem Kosten verursacht, sind diese Kosten vollständig vom Kunden zu tragen, sofern dieser die Stornierung bzw. Umbuchung zu vertreten hat.

§ 7  Stornierung eines Dates  (Termins) durch den Kunden

(1) Sagt der Kunde mindestens 72 Stunden (für Buchungen ab 15 Stunden Stunden Dauer) vor dem Beginn seiner Verabredung diese ab, wird eine bereits geleistete Anzahlung des Honorars abzgl. einer Aufwandsentschädigung für das Begleitmodel und die Agentur in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars zurück erstattet. Falls der Kunde keine Anzahlung geleistet haben, berechnet ihm die Agentur eine Aufwandentschädigung in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars. Diese ist dann innerhalb von 7 Tagen an die Agentur zu bezahlen.

Wenn der Kunde weniger als 72 Stunden (für Buchungen ab 15 Stunden Stunden Dauer) aber mindestens 48 Stunden vor dem Beginn seiner Verabredung diese absagt, wird eine bereits geleistete Anzahlung (max. 25 % des vereinbarten Honorars) des Honorars einbehalten. Falls der Kunde keine Anzahlung geleistet haben, berechnet ihm die Agentur eine Aufwandentschädigung in Höhe von 25% des vereinbarten Honorars. Diese ist dann innerhalb von 7 Tagen an die Agentur zu bezahlen.

Wenn der Kunde weniger als 48 Stunden (für Buchungen ab 15 Stunden Stunden Dauer) aber mindestens 24 Stunden vor dem Beginn seiner Verabredung diese absagt, wird eine bereits geleistete Anzahlung (max. 35 % des vereinbarten Honorars) des Honorars einbehalten. Falls der Kunde keine Anzahlung geleistet haben, berechnet ihm die Agentur eine Aufwandentschädigung in Höhe von 35% des vereinbarten Honorars. Diese ist dann innerhalb von 7 Tagen an die Agentur zu bezahlen.

Wenn der Kunde weniger als 24 Stunden (für Buchungen ab 24 Stunden Stunden Dauer)  vor dem Beginn seiner Verabredung diese absagt, wird eine bereits geleistete Anzahlung (max. 50 % des vereinbarten Honorars) des Honorars einbehalten. Sollte der Kunde keine Anzahlung geleistet haben werden dem Kunden 50 % des vereinbarten Honorars berechnet. Die Zahlung ist dann an die Agentur innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.

(2) Sagt der Kunde mindestens 72 Stunden (für Buchungen ab 12 Stunden Stunden bis maximal 14 Stunden Dauer) vor dem Beginn seiner Verabredung diese ab, wird eine bereits geleistete Anzahlung des Honorars abzgl. einer Aufwandsentschädigung für das Begleitmodel und die Agentur in Höhe von 10 % des vereinbarten Honorars zurück erstattet. Falls der Kunde keine Anzahlung geleistet berechnet ihm die Agentur eine Aufwandentschädigung in Höhe von 10% des vereinbarten Honorars.

Wenn der Kunde weniger als 72 Stunden (für Buchungen ab 12 Stunden Stunden bis maximal 14 Stunden Dauer) aber mindestens 48 Stunden vor dem Beginn seiner Verabredung diese absagt, wird eine bereits geleistete Anzahlung (max. 15 % des vereinbarten Honorars) des Honorars einbehalten. Falls der Kunde keine Anzahlung geleistet berechnet ihm die Agentur eine Aufwandentschädigung in Höhe von 15% des vereinbarten Honorars.

Wenn der Kunde weniger als 48 Stunden (für Buchungen ab 12 Stunden Stunden bis maximal 14 Stunden Dauer) aber mindestens 24 Stunden vor dem Beginn seiner Verabredung diese absagt, wird eine bereits geleistete Anzahlung (max. 35 % des vereinbarten Honorars) des Honorars einbehalten. Sollte der Kunde keine Anzahlung geleistet haben werden dem Kunden 35 % des vereinbarten Honorars berechnet. Die Zahlung ist dann an die Agentur innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.

Wenn der Kunde weniger als 24 Stunden (für Buchungen ab 12 Stunden Stunden bis maximal 14 Dauer) vor dem Beginn seiner Verabredung diese absagt, wird eine bereits geleistete Anzahlung (max. 50 % des vereinbarten Honorars) des Honorars einbehalten. Sollte der Kunde keine Anzahlung geleistet haben werden dem Kunden 50 % des vereinbarten Honorars berechnet. Die Zahlung ist dann an die Agentur innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.

(3) Sagt der Kunde mindestens 72 Stunden (für Buchungen ab 1 Stunde bis maximal 11 Stunden Dauer) vor dem Beginn seiner Verabredung diese ab, wird eine bereits geleistete Anzahlung des Honorars abzgl. einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 Euro zurück erstattet. Falls der Kunde keine Anzahlung geleistet berechnet ihm die Agentur eine Aufwandentschädigung in Höhe von 70 Euro des vereinbarten Honorars.

Wenn der Kunde weniger als 72 Stunden (für Buchungen ab 12 Stunden Stunden bis maximal 14 Stunden Dauer) aber mindestens 48 Stunden vor dem Beginn seiner Verabredung diese absagt, wird eine bereits geleistete Anzahlung (max. 15 % des vereinbarten Honorars) des Honorars einbehalten. Falls der Kunde keine Anzahlung geleistet berechnet ihm die Agentur eine Aufwandentschädigung in Höhe von 15% des vereinbarten Honorars.

Wenn der Kunde weniger als 48 Stunden (für Buchungen ab 12 Stunden Stunden bis maximal 14 Stunden Dauer) aber mindestens 24 Stunden vor dem Beginn seiner Verabredung diese absagt, wird eine bereits geleistete Anzahlung (max. 35 % des vereinbarten Honorars) des Honorars einbehalten. Sollte der Kunde keine Anzahlung geleistet haben werden dem Kunden 35 % des vereinbarten Honorars berechnet. Die Zahlung ist dann an die Agentur innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.

Wenn der Kunde weniger als 24 Stunden (für Buchungen ab 12 Stunden Stunden bis maximal 14 Dauer) vor dem Beginn seiner Verabredung diese absagt, wird eine bereits geleistete Anzahlung (max. 50 % des vereinbarten Honorars) des Honorars einbehalten. Sollte der Kunde keine Anzahlung geleistet haben werden dem Kunden 50 % des vereinbarten Honorars berechnet. Die Zahlung ist dann an die Agentur innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.

 

 

 

Sollte der Kunde das Date stornieren nachdem das Begleitmodel zum Termin bereits los gefahren ist oder beim Kunden angekommen ist, so werden 60 % des vereinbarten Honorars zzgl. der vereinbarten Fahrtkosten zur Zahlung fällig.

Wenn der Kunde die Verabredung während vor Terminende abbricht so wird das gesamte Honorar einbehalten bzw. wird zur Zahlung fällig sollte das Begleitmodel das Honorar noch nicht in BAR erhalten haben.

Sollte dies nicht der Fall sein wird eine geleistete Anzahlung (max. 35 % des vereinbarten Honorars) einbehalten. Im Falle dass die Agentur keine Anzahlung verlangt hat wird eine Pauschale Gebühr von 35 % des vereinbarten Honorars fällig. Diese ist dann innerhalb von 7 Tagen an die Agentur zu bezahlen.

Sagt der Kunde mindestens 48 Stunden (für Buchungen bis max. 23 Stunden Dauer) vor dem Beginn seiner Verabredung diese ab, wird eine bereits geleistete Anzahlung des Honorars (ohne Kreditkartengebühren) abzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro zurückgezahlt. Beträgt die Buchungsdauer 24 Stunden oder mehr, so hat die Stornierung mindestens 72 Stunden vor dem Beginn der Verabredung zu erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein wird eine geleistete Anzahlung (max. 35 % des vereinbarten Honorars) einbehalten. Im Falle das die Agentur keine Anzahlung verlagt hat wird eine Pauschale von

(4) AROS Escorts nimmt die Buchung von Flug- und Bahntickets, soweit als möglich, mit einem Stornoschutz vor. Soweit die Stornierung trotzdem Kosten verursacht, sind diese Kosten vollständig vom Kunden zu tragen, sofern dieser die Stornierung zu vertreten hat.

§ 8  Reiserücktrittskosten-Versicherung

Soweit der Kunde die Tickets für das Model / die Models bucht, verpflichtet er sich zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

§ 9  Rücktritt von der Buchung durch AROS Escorts

(1) AROS Escorts und die Models streben nach bestem Können die bestmögliche Leistung zur Zufriedenheit des Kunden an.

(2) Sofern das gebuchte Model aus wichtigem Grund, wie z.B. Krankheit oder Unfall, verhindert ist, den Termin wahr zu nehmen, wird AROS Escorts nach Möglichkeit ein Ersatzmodel vorschlagen. Lehnt der Kunde dieses Ersatzmodel ab, sind jegliche Ansprüche auf die Leistung erloschen. Eine Anzahlung auf das Honorar durch den Kunden wird diesem umgehend zurück überwiesen. AROS Escorts bzw. das Model tragen in diesem Fall den Selbstbehalt der Stornokosten für das Flug- oder Bahnticket des Models, soweit der Kunde eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen hat. Darüber hinaus gehende Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen.

(3) Andere Ersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

(4) Das Model bzw. AROS Escorts können ohne Einhaltung einer Frist von der Buchung zurücktreten, wenn die Durchführung des Termins durch den Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der Kunde in starkem Maß vertragswidrig verhält. In diesem Fall werden keinerlei Kosten ersetzt und das Model bzw. AROS Escorts behalten bei einer Anzahlung von 30% auf das Honorar diesen Betrag als Ersatz eigener Aufwendungen ein. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger ist, als die einbehaltene Summe.

§ 10  Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt

(1) Wird ein Termin und insbesondere eine Reise infolge von höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch das Model bzw. AROS Escorts die Buchung stornieren.

(2) Höhere Gewalt umfasst alle Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen und die den Vertragsparteien die weitere Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen undurchführbar oder wirtschaftlich unmöglich machen, insbesondere Naturereignisse, Kriegshandlungen, Regierungsbeschlüsse, Blockaden, Revolution, Streiks, Ausschließungen, Boykotts, Embargos, Bürgerkrieg, Terroranschläge oder sonstige Ereignisse, die nachteiligen Einfluss auf die Reise haben sowie gleichzustellende Fälle.

(3) AROS Escorts zahlt in den Fällen höherer Gewalt die Anzahlung unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder noch zwingend zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen, die den tatsächlichen Aufwendungen von AROS Escorts bzw. von dem Model entsprechen.

§ 11  Datenschutz

(1) Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

(2) Die Abgabe der im Rahmen unserer Website durch den Kunden eingegebenen und abgesendeten persönlichen Daten erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis.

(3) Die persönlichen Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Buchung verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Hier geht es zur volständigen Datenschutzerklärung

§ 12  Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von AROS Escorts: Hamburg

§ 13. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge.

Hamburg, den 02.01.2015